ABI Ing. Thomas Dienbauer
Funktion:
- Bezirksstützpunktfeuerwehrkommandant
- Abschnittsfeuerwehrkommandant Abschnitt 2
- Bezirksreferent für Leistungsbewerbe und -prüfungen
Dienstgrad:
Abschnittsbrandinspektor
Zuständigkeiten des Bezirksstützpunktfeuerwehrkommandant:
-
Einsatzleiter im eigenen Einsatzbereich.
-
Mitarbeit im Katastrophenhilfsdienst (Zugs-/Bereitschaftskommando).
-
Er ist für die Schlagkraft, Leistungsfähigkeit und Disziplin der Bezirksstützpunktfeuerwehr verantwortlich.
-
Er ist beratendes Organ der Gemeinde in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes.
-
Er ist Delegierter zum Landesfeuerwehrtag.
-
Ihm obliegt die Führung des Bezirkskatastrophenlagers nach Vorgabe des Landes- und Bezirksfeuerwehrkommandos.
-
Er führt die Bezirkswarn- und -alarmzentrale und sonstige Einrichtungen des Landesfeuerwehrverbandes (z.B. Atemluftfüllstation etc.).
-
Mitarbeit bei den Lehrgängen auf Bezirksebene.
-
Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm durch gesetzliche Bestimmungen zugeordnet sind.
Zuständigkeiten des Abschnittsfeuerwehrkommandanten:
-
Einsatzleiter bei Großeinsätzen im Feuerwehrabschnitt.
-
Mitarbeit im Katastrophenhilfsdienst (Zugs-/Bereitschaftskommando).
-
Führung der Einsatzunterlagen für Einsätze, die über zwei oder mehrere Einsatzbereiche von Feuerwehren seines Abschnittes hinausgehen.
-
Inspizierung der Feuerwehren seines Abschnittes und Mitarbeit bei der Inspizierung der Abschnittsstützpunktfeuerwehr und der Betriebsfeuerwehren durch den Bezirksfeuerwehrinspektor.
-
Delegierter zum Landesfeuerwehrtag.
-
Beratung der Feuerwehren in Feuerwehrtaktik und -technik, in organisatorischen und administrativen Fragen.
-
Koordinierung der Ausbildungstätigkeit im Feuerwehrabschnitt.
-
Führung der Fachwarte auf Abschnittsebene.
-
Repräsentant bei Veranstaltungen sowie Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit im Abschnitt.
-
Organisation und Durchführung von Abschnittsfeuerwehrleistungsbewerben und Leistungsprüfungen.
-
Im administrativen Bereich Führung der Ordner lt. Dienstanweisung.
-
Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm durch gesetzliche Bestimmungen zugeordnet sind.